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Aufgaben nach Arbeitssicherheitsgesetz

    Leistungen zur Wahrnehmung der Aufgaben nach §3 und §6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG)
  • Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung sowie Alternative bedarfsorientierte Betreuung von Betrieben nach DGUV Vorschrift 2.
  • Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen.
  • Arbeitsmedizinischen Beratung  und Vorsorge mit Durchführung aller Pflicht-, Angebots- und Wunschuntersuchungen nach ArbMedVV.
  • Unterstützung bei Wiedereingliederung nach längerer Erkrankung.
  • Betriebsbegehungen.
  • Beratung und Unterstützung bei der Gefahrenanalyse bzw. Gefährdungsbeurteilung und Ableitung der entsprechenden Schutzmaßnahmen nach Arbeitsschutzgesetz.
  • Unterweisungen von Führungskräften und Mitarbeitern.
  • Unterstützung im Gefahrstoffmanagement.
  • Erstellung von Betriebsanweisungen und Ex-Schutzdokumenten.
  • Beratung und Unterstützung bei der Einrichtung von Flucht- und Rettungswegen.
  • Prüfung von Leitern, Tritte und Fahrgerüste nach Betriebssicherheitsverordnung.
  • Beratung zum Mutterschutzgesetz.
  • Beratungen zu und Durchführung von Impfungen.